Gemeinsamer Tarif

Der gemeinsame/einheitliche Tarif, der auf eine Sendung von zwei oder mehr Reedereien angewendet wird, wird als gemeinsamer Tarif bezeichnet. Es handelt sich um einen Tarif, der von einem Punkt auf einer Transportlinie bis zu einem Punkt auf einer anderen Linie gilt, nach Vereinbarung festgelegt und von allen Transportlinien, für die der Tarif gilt, in einem einzigen Tarif veröffentlicht

wird.

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