Zollrückerstattung

Eine

Zollvergütung ist eine Rückerstattung der Verbrauchsteuer oder Einfuhrabgabe, die für exportierte Waren gezahlt wurde. Diese Rückerstattung kann teilweise oder in voller Höhe erfolgen, die der Händler zusammen mit den Einfuhrzöllen, der Umsatzsteuer und allen anderen erhobenen erstattbaren Gebühren bezahlt. Eine Zollerstattung kann für Einfuhrzölle auf Rohstoffe beantragt werden, die zur Herstellung von Waren für die Ausfuhr verwendet werden, oder für eingeführte Waren, die innerhalb einer bestimmten Frist ausgeführt wurden

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