Pfandrecht des Frachtführers
Das Pfandrecht des Frachtführers ist das Recht einer Person, Organisation oder eines Frachtführers (eines Unternehmens, das im Warentransport tätig ist), die sich öffentlich als Mieter für den Transport von Waren ausgibt, im Besitz der Fracht, die sie an einen Bestimmungsort geliefert hat, bis die Person, die verpflichtet ist, die Frachtkosten zuzüglich aller anderen Kosten, die durch den Versand entstanden sind, zu zahlen, dies getan hat.