Liegeplatz (Schifffahrt)

Als Liegeplatz wird in Häfen und Häfen ein bestimmter Ort in einem Hafen bezeichnet, an dem ein Schiff festgemacht werden kann, in der Regel zum Be- und Entladen. Liegeplätze werden von der Leitung einer Einrichtung wie der Hafenbehörde oder dem Hafenmeister ausgewiesen. Die Schiffe werden von diesen Behörden den Liegeplätzen zugewiesen

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