Anlage
Die Pfändung, auch als Maritime Pfändung bekannt, ermöglicht es einem Antragsteller, ein persönliches Urteil über den gesamten Betrag zu erwirken, der dem Eigentümer des beschlagnahmten Eigentums zusteht. Der Eigentümer haftet weiterhin für den Rest des Urteils, wenn das beschlagnahmte Vermögen nicht ausreicht, um das Urteil zu befriedigen.